Gefahrstoff
Wie der Name schon sagt : "GEFAHR"-STOFF
Ein gefährlicher Stoff wird bei "Umgang", "Lagerung" und "Verwendung" direkt mit dem Stoff und in Zusammenhang mit dem Stoff / den Stoffmischungen als "GEFAHRSTOFF" bezeichnet.
Häufig werden die Begriffe Gefahrstoff (Verwendung) und Gefahrgut (Transport) miteinander verwechselt. Hier ist jedoch eine Gleichstellung der beiden Begriffe aufgrund der eventuell unterschiedlichen Gefährdungen beim Umgang, bzw. beim Transport nicht gegeben.
Rechtliche Grundlagen zum Begriff "Gefahrstoff"
Zu den grundsätzliche Rechtsvorschriften zählen :
- die Europäische Chemikalienverordnung REACH
- Abk.: Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals
- die Gefahrstoffverordnung GefStoffV,
- die Europäische Gefahrstoff-Richtlinie
- die GHS-Verordnung , Global Harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung
- das Chemikaliengesetz ChemG
Hier finden Sie die GESTIS-Stoffdatenbank zur Recherche :
Entsprechende Informationen zu einem bestimmten Gefahrstoff lassen sich aus dem sogenannten Sicherheitsdatenblatt entnehmen.
- Infoportal
- Ausrüstung
- Brandschutz
- Download
- Grundlagen
- Ladungssicherung
- Rechtsbereiche
- Umweltschutz
- Produkte
- ADR Kennzeichnung
- Fahrzeugausrüstung
- Ladungssicherung
- Literatur / Software
- Persönliche Ausrüstung