Kopfschutz

Der Einsatz von Kopfschutz ist in der Regel der Berufsgenossenschaft BGR 193 vorgeschrieben und näher erläutert.  Weiterhin sind in der DIN EN 397 die Anforderungen an Industrieschutzhelme festgelegt.

In der ADR/GGVSEB ist der Einsatz von Schutzhelmen nicht vorgeschrieben. Jedoch ist bei Tankfahrzeugen, welche von oben betankt werden, die Mitführung sinnvoll bzw. von den Tankanlagenbetreibern vorgeschrieben.

Kopfschutz ist überall dort erforderlich, wo die Gefahr besteht, von herabfallenden Gegenständen verletzt zu werden, bei begrenztem Platz für den Kopf oder wenn die Gefahr des Fallens während der Arbeit in Höhen besteht.

Ein Profi trägt einen Kopfschutz im Eigeninteresse !

An vielen Arbeitsstätten ist der Kopfschutz obligatorisch und gilt als wesentlicher Bestandteil der persönlichen Schutzausrüstung, der von Millionen Menschen jeden Tag getragen wird.

Die von uns angebotenen Schutzhelme bestehen aus einer Schale aus Hartpolyethylen und einer verstellbaren Innengurtausstattung.

Diverse Zusatzausstattung wie Gesichtsschutzschilde, Unterziehhauben, Kinnriemen oder Nackenschutz bieten wir Ihnen gern auf Anfrage an.

Die Deutsche gesetzliche Unfallversicherung DGUV regelt in der BGR 193 die Anforderungen an Kopfschutz :

BG-Regel Kopfschutz

Material von Industrie-Schutzhelmen

Für besondere Einsatzzwecke kommen aber auch hochtemperaturbeständige duroplastische Kunststoffe zur Anwendung. Im Vergleich zu den Thermoplasten besitzen sie eine gute chemische Beständigkeit, weshalb sie auch häufig in Betrieben der chemischen Industrie eingesetzt werden:

Zur Verwendung kommen meistens thermoplastische Kunststoffe. Sie besitzen in der Regel bei normalen und tiefen Temperaturen eine gute Bruchfestigkeit, sind aber bei hohen Temperaturen nicht formbeständig. Daher besteht keine Einsatzmöglichkeit in Heißbereichen. Gängige thermoplastische Kunststoffe sind:

PolyethylenPE
PolypropylenPP
glasfaserverstärktes PolypropylenPP-GF
glasfaserverstärktes PolycarbonatPC-GF
Acrylnitril-Butadien-StyrolABS
faserverstärktes Phenol-Formaldehyd-HarzPF-SF
glasfaserverstärktes ungesättigtes PolyesterharzUP-GF
Aufbau von Industrie-Schutzhelmen
Lebensdauer von Industrie-Schutzhelmen

Nach einer starken Beaufschlagung und bei sichtbaren Mängeln dürfen Industrieschutzhelme nicht mehr weiterbenutzt werden. Sie sind der weiteren Benutzung zu entziehen, auch wenn die in der Informationsbroschüre des Herstellers genannte Gebrauchsdauer noch nicht erreicht ist. Dies gilt auch, wenn eine Beschädigung des Kopfschutzes erkennbar ist.

Außerdem unterliegen Industrieschutzhelme einer altersbedingten Minderung ihrer Schutzfunktion.

Ihre Haltbarkeit, insbesondere die der Helmschalen, hängt von mehreren Einflussfaktoren ab. Unter anderem sind hier Witterungseinflüsse, UV-Bestrahlung und Luftverunreinigung  zu nennen.

Ein Industrieschutzhelm dessen Helmschale aus einem thermoplastischen Kunststoff besteht, soll nach 4 Jahren Gebrauchsdauer ersetzt werden.

Besteht die Helmschale aus einem duroplastischem Materialkann mit einer 8-jährigen Gebrauchsdauer gerechnet werden.

Kennzeichnung von Industrie-Schutzhelmen

Kopfschutz muss mit der CE-Kennzeichnung versehen sein.

Sie besteht entsprechend der Achten Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz  (8. GPSGV) aus dem Kurzzeichen "CE" (1) und gegebenenfalls aus der vierstelligen Kenn-Nummer der gemeldeten Stelle (2), die die Produktionsüberwachung durchführt. Die CE-Kennzeichnung muss gut sichtbar, lesbar und dauerhaft angebracht sein.

Hinzu kommt die jeweilige normspezifische Helmkennzeichnung. Sie muss im Regelfall eingegossen oder eingeprägt sein und beinhaltet die angewendete Norm (3)Name und Zeichen des Herstellers (4)Typbezeichnung des Herstellers (6), Jahr und Quartal der Herstellung (5) sowie die Größe bzw. den Größenbereich in cm (7).

Industrieschutzhelme müssen außerdem mit dem Kurzzeichen des verwendeten Helmmaterials (8) gekennzeichnet sein. Erfüllt der Kopfschutz auch zusätzliche Anforderungen, sind diese ebenfalls in der Kennzeichnung aufzunehmen (9), z. B. Schutz bei sehr niedrigen/hohen Temperaturen, Schutz bei kurzfristigem, unbeabsichtigtem Kontakt mit Wechselspannungen bis 440 Volt oder Schutz bei Spritzern von geschmolzenem Metall

AUFKLEBER auf Industrie-Schutzhelmen

Auf den Kopfschutz dürfen keine Anstrichstoffe, Lösemittel, Klebemittel oder selbstklebende Etiketten aufgebracht werden. Klebeetiketten können insbesondere bei Helmschalen aus Polycarbonat (PC) oder Acrylnitril-Butadien-Styrol (ABS) zu Materialschäden führen.

Eine Ausnahme besteht, wenn der Hersteller ausdrücklich erklärt, dass eine Beeinträchtigung der Schutzwirkung durch Anstrichstoffe, Klebeetiketten etc, nicht zu erwarten ist.

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