Ausrüstung
Gem. den Bestimmungen der StVZO, der ADR/GGVSEB und weiteren Gesetzen und Verordnungen werden für Fahrzeuge / Beförderungseinheiten diverse Grundausrüstungen und ggf. Zusatzausrüstungen gefordert.
Zitat aus GGVSEB §19 (Pflichten des Beförderers) Absatz 2 Nr. 16 :
Der Beförderer im Straßenverkehr hat das Fahrzeug nach Abschnitt 8.1.5 ADR auszurüsten.
In den Verordnungstexten der StVO und StVZO werden die beiden Begriffe zulässiges Gesamtgewicht (zGG) und zulässige Gesamtmasse (zGM) synonym verwendet.
Die Angabe des zulässigen Gesamtgewicht / der zulässingen Gesamtmasse bedeutet:
Gesamtgewicht oder Gesamtmasse = Maximal erlaubtes Gewicht, das ein Fahrzeug inklusive Fahrgäste und transportierten Gegenständen nicht überschreiten darf.
Gesamtgewicht oder Gesamtmasse im Zusammenhang mit Gefahrgut-Transporten (der Beförderungseinheit gem. ADR) :
- im Solobetrieb = Gesamtgewicht/Gesamtmasse des Zugfahrzeuges
- Anhängerbetrieb = Gesamtgewicht/Gesamtmasse des Zugfahrzeuges inkl. Anhänger
Wenn Gefahrgut transportiert wird, gilt ein Fahrzeug im Sinne der ADR/GGVSEB als “Beförderungseinheit”.
Eine Beförderungseinheit ist ein einzelnes Fahrzeug oder ein Fahrzeug incl. Anhänger.
Transporter bis 3,49 to ohne Anhänger
- gilt als Beförderungseinheit bis 3,5 to
Transporter bis 3,49 to mit Anhänger (z.B. 1,5 to)
- gilt als Beförderungseinheit von 3,5 to bis 7,5 to
LKW bis 7,49 to ohne Anhänger
- gilt als Beförderungseinheit von 3,5 to bis 7,5 to
LKW bis 7,49 to mit Anhänger (z.B. 2,5 to)
- gilt als Beförderungseinheit über 7,5 to
alle LKW ab 7,50 to ohne und mit Anhänger
- gilt als Beförderungseinheit über 7,5 to
Es sind dann die jeweiligen Vorschriften und Ausnahmen des ADR/GGVSEB für die Beförderungseinheit nach Gesamtgewicht zu beachten !
(Ausrüstungsempfehlungen)
Die im folgenden dargestellten Ausrüstungs-Set´s sind als unverbindlich zu betrachten. Sie stellen lediglich eine Empfehlung dar.
Fahrzeug-Set´s (Ausrüstungsempfehlungen bei zul. Gesamtgewicht)
Die Pflichten zur Mitführung bestimmter Ausrüstungen richten sich nach unterschiedlichen Rechtsbereichen, welche in Grundsätzliche Anforderungen (StVZO/StVO), spezielle Ausrüstungen (ADR/GGVSEB) und internationalen Unterschieden in den Regelwerken aufgeteilt werden können :
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- Ausrüstung
- Brandschutz
- Download
- Grundlagen
- Ladungssicherung
- Rechtsbereiche
- Stichwörter
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- Abfalltafeln
- Absperrungen
- Absturzsicherung
- ADR-Bücher
- ADR-CD´s
- ADR-Koffer
- Airline-Schienen
- Akku-Transportbox
- Alarmdosimeter
- Alu-Klemmbretter
- Anhalte-Kellen
- Anker-Schienen
- Anti-Rutschmatten
- ASP-ASF Behälter
- Atemschutz
- Auffangwannen
- Auflade-Löscher
- Aufroller f. Gurte
- Augenschutz
- Ausbildungs-Software
- Autotransport-Gurte
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- ADR-Warntafeln
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