Fußschutz

In der berufsgenossenschaftlichen Regel DGUV 112-991 ist die Benutzung von Fuss- und Knieschutz in diversen Bereichen vorgeschrieben.

Die Ausführungen eines Schutzschuhwerkes ist in den DIN-Normen festgelegt. Nach diesen Normen lässt sich auch der Einsatzbereich für einen Schutzstiefel näher klassifizieren.

DGUV 112-991

 

Es lassen sich folgende Unterteilungen festlegen:

Sicherheitsschuhe

  • sind Schuhe mit Zehenkappen für hohe Belastungen, deren Schutzwirkung mit einer Prüfenergie von 200 J geprüft wurde (Kurzbezeichnung S) siehe auch Normen der Reihe DIN EN 345.

Schutzschuhe

  • sind Schuhe mit Zehenkappen für mittlere Belastungen, deren Schutzwirkung mit einer Prüfenergie von 100 Jgeprüft wurde (Kurzbezeichnung P) siehe auch Normen der Reihe DIN EN 346.

Berufsschuhe

  • sind Schuhe, die mit mindestens einem schützenden Bestandteil ausgestattet sind, jedoch keine Zehenkappen haben müssen (Kurzbezeichnung O) siehe auch Normen der Reihe DIN EN 347.

Verständlicherweise ist ein LKW-Fahrer auf Reisen gern mit bequemen Schuhen oder Sandalen bekleidet. 

Es sollte jedoch unbedingt beim Be- und Entladen auf das dann benötigte Sicherheitsschuhwerk zurückgegriffen werden.

Leider wird häufig aus Bequemlichkeitsgründen ohne ausreichenden Fuss-Schutz gehandelt. Eine abgerutschte EURO-Palette, die auf dem Fuß des Fahrers landet, ist nicht nur schmerzhaft, sondern kann zu erheblichen Verletzungen führen.

Zusätzlich wird durch dieses fahrlässige Verhalten auch der Versicherungsschutz gefährdet.

Weiterführende Informationen über Bein- und Knieschutz
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