Warndreieck

Das Warndreieck

Warndreieck gem. StVZO §53

Der Gesetzgeber fordert als minimale Absicherung das sofortige Einschalten des Warnblinklichts sowie das Aufstellen des Warndreiecks in ausreichender Entfernung - bei Dunkelheit auch die Beleuchtung eines liegengebliebenen Fahrzeugs mit dem eigenen Standlicht.

  

 

Bei größeren Unfällen ist es sinnvoll, ggf. mehrere Warndreiecke und/oder Warnleuchten aufzustellen. Nehmen Sie einen freiwilligen Helfer in die Pflicht, zur Absicherung der Unfall- oder Pannenstelle beizutragen.

Beachten Sie beim Aufstellen des Warndreiecks, dass dieses aufgeklappt und dem Verkehr entgegenweisend getragen wird, damit es schon vorher eine Warnwirkung hat.

Kommt es ohne die gesetzlich vorgeschriebenen Sicherungsmaßnahmen zu einem Folgeunfall, muss mit Einbußen beim Versicherungsschutz bzw. mit der Anrechnung einer Teilschuld gerechnet werden !

 

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AKTUELLE Entwicklung : Warndreieck ade - Die V16-Warnleuchte in Spanien 2026

In Spanien gehört das Warndreieck ab 01.01.2016 der Vergangenheit an !

"Adios Warndreieck, ola V16-Leuchte !"

Ersetzt wird es durch eine ab 2026 für in Spanien zugelassene Fahrzeuge, verpflichtende, vernetzte V16-Warnleuchte, die Pannen- und Unfalldaten in Echtzeit an Rettungskräfte, vernetzte Fahrzeuge und Verkehrsleitsysteme sendet. Das deutsche Wohnmobil bleibt dabei verschont !

Die Mitführung gilt nur auf Schnellstraße und Autobahnen !

Vorgabe des spanischen Verkehrsministeriums (Dirección General de Tráfico, DGT) :

Das Blinklicht soll verpflichtend auf Autobahnen und Schnellstraßen anstelle des klassischen Warndreiecks genutzt werden und so zu mehr Sicherheit auf Spaniens Straßen beitragen. Die V16-Leuchte übermittelt per integrierter eSIM-Karte den Pannen- oder Unfallort automatisch beim Anschalten alle 100 s an die digitale Plattform DGT 3.0, über die wiederum Pannen- und Rettungsdienste informiert werden. Damit soll es ihnen leichter gemacht werden, den Einsatzort zielgenau anzusteuern.

Als reines Blinklicht (ohne eSIM / Meldung) in Kürze hier bei uns bestellbar !

Dokument des DGT 

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