Auswahl der Löschgeräte
Brandschutz ADR/GGVSEB - kennzeichnungspflichtiger Transport
Wieviele Löscher pro Fahrzeug?
Jede Beförderungseinheit muss mit mindestens einem tragbaren Feuerlöschgerät für die Brandklassen A, B, und C mit einem Mindestfassungsvermögen von 2 kg Pulver (oder einem entsprechenden Fassungsvermögen für ein anderes geeignetes Löschmittel) ausgerüstet sein, das geeignet ist, einen Brand des Motors oder des Fahrerhauses der Beförderungseinheit zu bekämpfen.
Die Tabelle aus dem ADR Kapitel 8.1.4.1 lässt sich auch vereinfacht darstellen :
Höchstmasse der Beförderungseinheit | Anzahl Löscher | Löschgeräte im Shop |
bis 3,5 Tonnen | 2 Löscher mit je 2 kgMindestfassungsvermögen | 2 kg ADR-Löscher |
3,5 bis 7,5 Tonnen | 1 Löscher mit 2 kg + 1 Löscher mit 6 kg Mindestfassungsvermögen | 6 kg ADR-Löscher |
ab 7,5 Tonnen | 2 Löscher mit je 6 kg Mindestfassungsvermögen | ADR Löscher-Set´s |
Kapitel 8.1.4.2 (Transport bei Anwendung de 1000-Punkte-Regel nach 1.1.3.6)
Beförderungseinheiten, die gefährliche Güter gemäß Unterabschnitt 1.1.3.6 (bis maximal 1000 Punkte) befördern, müssen mit mindestens einem tragbaren Feuerlöschgerät für die Brandklassen A, B und C mit einem Mindestfassungsvermögen von 2 kg Pulver (oder einem entsprechenden Fassungsvermögen für ein anderes geeignetes Löschmittel) ausgerüstet sein.
Höchstmasse der Beförderungseinheit | Anzahl Löscher | Löschgeräte im Shop |
unabhängig von der Gesamtmasse | 1 Löscher mit 2 kg Mindestfassungsvermögen | 2 kg ADR-Löscher |
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