Gefahrguttransporte
Der Transport von Gefahrgütern ist ein sehr sensibles Thema.
Ob nun der Transport nur auf der Straße erfolgt, auf der Schiene, den Binnenschifffahrtswegen, im Seeverkehr, mit dem Flugzeug oder sogar mit verschiedenen Verkehrsträgern in Kombination :
Eine Gefahr ist nie ganz auszuschliessen !
Was versteht man unter dem Begriff "Gefahrguttransport" ?
Grundsätzlich ist ein Transport eine Ortsveränderung eines Transportgutes.
Zu dieser "Ortsveränderung" gehören allerdings auch die Verpackung, Bereitstellung und Verladung des Gutes, der eigentliche Transport mit dem Fahrzeug (bei Gefahrgut : der "Beförderungseinheit"), ein zeitweiliger Aufenthalt des Gutes bei z.B. Umladung in einem Speditionslager, das Entladen des Gutes und die Annahme des Gutes.
Somit sind diverse Personen in den jeweiligen Tätigkeitsfeldern bei einem Gefahrguttransport für Ihren Bereich verantwortlich.
Hier finden Sie die Definitionen der Aufgaben und Verantwortungsbereiche der am Transport beteiligten Personen :
Für eine korrekte Auswahl der Kennzeichnung ist auch das Transportmittel mit entscheidend :
Auch das Mitführen bestimmter wichtiger Dokumente ist eine der Pflichten bei einem Gefahrguttransport. Dieses Thema ist dann auch etwas umfangreicher und sollte dringend beachtet werden :
Die Wahl des entsprechenden Verkehrsträgers bestimmt, ob das Gefahrgut für diesen Transportweg zugelassen ist und wie das Gefahrgut verpackt und gekennzeichnet werden muss...
Jeder Verkehrsträger hat ein eigenständiges Regelwerk :
Auszug aus den Rechtsgrundlagen
Die Rechtsgrundlagen und deren Basis :
Die internationale Basis für Gefahrguttransporte ist ein internationales Regelwerk :
Das “Orange Book” (UN-Modellvorschriften für den Transport gefährlicher Güter).
Diese “Modellvorschriften” werden wiederum für die international geltenden weiteren Transportvorschriften z.B. bei Seefrachtals IMDG und bei Luftfracht als IATA und diversen weiteren Rechtsvorschriften herangezogen.
beziehungsweise
auf Wasserstraßen / Binnenschifffahrt
- (ADN) Accord européen relativ au transport international des marchandises dangereuses par voie de navigation intérieure
ist für alle europäischen und den diesem Übereinkommen beigetretenen Staaten ein entsprechendes Regelwerk als Basis zugrunde gelegt.
Dieses "Übereinkommen" wird von den Mitgliedsstaaten gezeichnet und in das jeweilige Landesrecht umgesetzt.
Innerhalb Europa wird die ADR in den jeweiligen Vertragsstaaten in das Länderrecht umgesetzt. So ist z.B. die Umsetzung in Deutschland die :
Dazu als Ergänzung und mit weiteren Anweisungen gilt die
Diese Regelwerke werden alle 2 Jahre (... 2017 / 2019 / 2021 / 2023....) aktualisiert.
Jeweils zum 01.01. gilt dann die "neue" Verordnung mit einer Übergangsfrist bis zum 30.06. des Jahres. Allerdings gibt es auch Punkte zu beachten, die dann ohne Übergangsfrist gelten.
Sinnvoll ist u.E. für jeden, der mit Gefahrgut umgeht, rechtzeitig eine Schulung zu besuchen oder sich anderweitig über den aktuellen Rechtsstand zu informieren.
"Wusste ich nicht !" ist beim Umgang mit Gefahrgut gegebenenfalls tödlich !
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