Beförderungseinheiten
Was versteht man unter einer "Beförderungseinheit" ?
Der Begriff der "Beförderungseinheit" ist im Gefahrgutrecht in der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) im Kapitel 1.2.1 wie folgt definiert :
"Ein Kraftfahrzeug ohne Anhänger oder eine Einheit aus einem Kraftfahrzeug mit Anhänger."
Als Kraftfahrzeug bezeichnet die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) :
"nicht dauerhaft spurgeführte Landfahrzeuge, die durch Maschinenkraft bewegt werden"
Bedeutet :
- Ein KFZ ohne Anhänger ist eine (1) Beförderungseinheit
- Ein KFZ mit Anhänger ist eine (1) Beförderungseinheit
- Ein KFZ mit zwei Anhängern ist KEINE Beförderungseinheit, da diese Kombination gem. ADR für den kennzeichnungspflichtigen Transport nicht zugelassen ist.
Im Folgenden finden Sie Informationen über die geforderte Ausrüstung nach Größe der Beförderungseinheit :
LKW (1 Beförderungseinheit) mit Kennzeichnung
LKW - Zug (1 Beförderungseinheit) mit Kennzeichnung
Weiter werden dann gefahrgutrechtlich die Aufbauarten der KFZ unterschieden :
- bedecktes Fahrzeug : Fahrzeug mit Plane bedeckt
- gedecktes Fahrzeug : Fahrzeug geschlossen / z.B. fester Aufbau / geschlossener Kofferaufbau
EXII und EXIII FL OX Zulassungen
Für bestimmte Gefahrguttransporte sind an die einzusetzenden Fahrzeuge weitere Anforderungen hinsichtlich der Bauart und elektrischen Ausrüstung gestellt...
Diese sind im Teil 9 der ADR/GGVSEB ausführlich erläutert :
Bei einem Gefahrguttransport sind grundsätzlich auch wichtige Beförderungsdokumente mitzuführen. Diese können Sie schnell und einfach mit unserer Software erstellen :
Beförderungspapiere Software kaufen
Ein mit Gefahrgütern beladenes Fahrzeug ist auch entsprechend zu kennzeichnen :
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