Sicherheitsdatenblatt
Erklärungen zum Sicherheitsdatenblatt
Seit dem 01.06.2007 sind Sicherheitsdatenblätter zu erstellen.
Ein Sicherheitsdatenblatt, auch SDB abgekürzt, ist als Informationssammlung und Identifizierung eines Gefahrstoffes gedacht.
Form und Verfügbarkeit des Sicherheitsdatenblattes SDB
Die Form des SDB kann auf Papier oder elektronisch erstellt sein. Das Sicherheitsdatenblatt muss kostenlos spätestens an dem Tag zur Verfügung gestellt werden, an dem der Stoff erstmals geliefert wird.
Die Mitlieferung eines Sicherheitsdatenblattes durch den Lieferant ist für bestimmte Stoffe Pflicht und für andere Stoffe nur auf Verlangen zu liefern.
Ein Sicherheitsdatenblatt muss nicht zur Verfügung gestellt werden, wenn gefährliche Stoffe und Gemische der breiten Öffentlichkeit angeboten oder verkauft werden und diese mit ausreichenden Informationen versehen sind, die es dem Anwender ermöglichen, die erforderlichen Maßnahmen für den Schutz der menschlichen Gesundheit, für die Sicherheit und für die Umwelt zu ergreifen, sofern es nicht von einem nachgeschalteten Anwender oder Händler verlangt wird.
Sicherheitsdatenblätter gem. REACH Anhang II müssen für festgelegte Stoffe erstellt werden.
Der Aufbau und Inhalt eines Sicherheitsdatenblattes SDB
Aufbau eines Sicherheitsdatenblattes gem. REACH Anhang II :
Abschnitt | Überschrift | Unterabschnitte |
1 | Bezeichnung des Stoffes bzw. der Zubereitung | 1.Bezeichnung des Stoffes bzw. Gemisch und des Unternehmens 1.1 Produktidentifikator 1.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs/Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird. 1.3. Einzelheiten zum Lieferanten, der das SDB bereitstellt 1.4 Notfallnummer |
2 | Mögliche Gefahren
| 2.Mögliche Gefahren 2.1 Einstufung des Stoffs und Gemischs 2.2 Kennzeichnungselemente 2.3 Sonstige Gefahren |
3 | Zusammensetzung / Angaben zu Bestandteilen | 3. Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen 3.1 Stoffe 3.2 Gemische |
4 | Erste-Hilfe-Maßnahmen | 4. Erste-Hilfe-Maßnahmen 4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen 4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen 4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung |
5 | Maßnahmen zur Brandbekämpfung | 5. Maßnahmen zur Brandbekämpfung 5.1 Löschmittel 5.2 Besondere von Stoff/Gemisch ausgehende Gefahren 5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung |
6 | Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung | 6. Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung 6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren 6.2 Umweltschutzmaßnahmen 6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung 6.4 Verweis auf andere Abschnitte |
7 | Handhabung und Lagerung | 7. Handhabung und Lagerung 7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung 7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten 7.3 Spezifische Endanwendungen |
8 | Begrenzung und Überwachung der Exposition/ | 8. Begrenzung und Überwachung der Exposition / Persönliche Schutzausrüstungen 8.1 Zu überwachende Parameter 8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition |
9 | Physikalische und chemische Eigenschaften | 9. Physikalische und chemische Eigenschaften 9.1 Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften 9.2 Sonstige Angaben |
10 | Stabilität und Reaktivität | 10. Stabilität und Reaktivität 10.1 Reaktivität 10.2 Chemische Stabilität 10.3 Möglichkeit gefährlicher Reaktionen 10.4 Zu vermeidende Bedingungen 10.5 Unverträgliche Materialien 10.6 Gefährliche Zersetzungsprodukte |
11 | Toxikologische Angaben | 11. Toxikologische Angaben 11.1 Angaben zu toxikologischen Wirkungen |
12 | Umweltbezogene Angaben | 12. Umweltbezogene Angaben 12.1 Toxizität 12.2 Persistenz und Abbaubarkeit 12.3 Bioakkumulationspotenzial 12.4 Mobilität im Boden 12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung 12.6 Andere schädliche Wirkungen |
13 | Hinweise zur Entsorgung | 13. Hinweise zur Entsorgung 13.1 Verfahren der Abfallbehandlung |
14 | Angaben zum Transport | 14. Angaben zum Transport 14.1 UN-Nummer 14.2 Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung 14.3 Transportgefahrenklassen 14.4 Verpackungsgruppe 14.5 Umweltgefahren 14.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender 14.7 Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens und gemäß IBC-Code |
15 | Rechtsvorschriften | 15. Rechtsvorschriften 15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/ spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch 15.2 Stoffsicherheitsbeurteilung |
16 | Sonstige Angaben | 16. Sonstige Angaben |
Sicherheitsdatenblatt-Muster
Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat auf Ihren Internetseiten ausführliche weitere Informationen zum SDB bereitgestellt.
Quellenangabe :
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)
Friedrich-Henkel-Weg 1-25
D-44149 Dortmund
Telefon: +49 (0) 231 9071-0
Telefax: +49 (0) 231 9071-2454
E-Mail: poststelle@baua.bund.de
Internet: www.baua.de
Postanschrift: Postfach 17 02 02, D-44061 Dortmund
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