Kennzeichnungen und Tafeln
Die Kennzeichnungen im Transportbereich sind sehr vielfältig. In dieser Rubrik möchten wir auf die gängigen Kennzeichnungen für den Bereich GEFAHRGUT näher eingehen.
Grundsätzlich ist zu unterscheiden, wie ein Versandstück, ein Container oder die Beförderungseinheit selbst zu kennzeichnen ist.
Arten der Kennzeichnung Kennzeichnung kaufen
Die Grundlagen der Kennzeichnungen sind im Teil 5 des ADR ersichtlich :
Informationen zu Magnet-Tafeln
Orangefarbene Kennzeichnungen gem. ADR
Magnetische, orangefarbene Warntafeln sind nicht grundsätzlich verboten !
Hierzu gibt es im ADR einen Absatz im Kapitel 5.3.2.2.1 :
Bei
- Containern, in denen gefährliche feste Stoffe in loser Schüttung befördert werden,
- bei Tankcontainern,
- MEGC und - ortsbeweglichen Tanks
dürfen die nach den Absätzen 5.3.2.1.2, 5.3.2.1.4 und 5.3.2.1.5 vorgeschriebenen Tafeln :
- durch eine Selbstklebefolie,
- einen Farbanstrich
- oder jedes andere gleichwertige Verfahren
ersetzt werden.
Diese alternative Kennzeichnung muss den in diesem Unterabschnitt aufgeführten Anforderungen mit Ausnahme der in den Absätzen 5.3.2.2.1 und 5.3.2.2.2 aufgeführten Vorschriften betreffend der Feuerfestigkeit entsprechen.
Für alle anderen Beförderungseinheiten sind sie nicht zugelassen, da im Kapitel 5.3.2.2.1 folgende Anforderung erfüllt werden muß :
--> "Die Tafel darf sich bei einer 15-minütigen Feuereinwirkung nicht von der Befestigung lösen."
Bei einem temporär gemieteten Fahrzeug möchte bzw. kann natürlich niemand Löcher zu Befestigung der Tafeln bohren. Hier werden dann häufig magnetischen Tafeln eingesetzt. Da diese dann jedoch die oben genannten Anforderungen NICHT erfüllen, kann ein Kontrollbeamter hier bemängeln.
Der Einsatz von magnetischen Wanrtafeln liegt in der Verantwortung des Anwenders !
Gefahrzettel / Placards / Grosszettel
Magnetische Gefahrzettel sind grundsätzlich zugelassen, allerdings liegt natürlich auch hier die Anwendung in der Verantwortung des Anwenders. Hier ist im ADR keine Feuerfestigkeit gefordert !
Zu Beachten ist, dass die Gefahrzettel der Witterung ohne nennenswerte Beeinträchtigung ihrer Wirkung standhalten können müssen. (5.2.2.2.1.7)
Allgemein gibt es einige Punkte, auf die beim Einsatz von magnetischen Kennzeichnungen geachtet werden sollte:
-Der Untergrund sollte bei Anbringung trocken, frei von Dreck und Fett sein.
-Bei Kälte verringert sich die magnetische Eigenschaft der Tafel.
-Magnetische Kennzeichnungen sind nur bedingt für höhere Geschwindigkeiten geeignet.
Seitens der Hersteller gibt es keine Zertfikate oder Bescheinigungen, bis zu welcher Geschwindigkeit eine magnetische Kennzeichnung am Fahrzeug verbleibt. Überwiegend werden diese Kennzeichnungen nur temporär eingesetzt. An einem Leihfahrzeug wird es kaum möglich sein, eine feste, dauerhafte Verbindung mit dem Fahrzeug herzustellen....
Gefahrzettel, Placards und Grosszettel
Für Verpackungen und Beförderungseinheiten gelten diverse Vorschriften in Bezug auf die Kennzeichnungen.
Unterschieden werden im Grundsatz die Größen in :
- Gefahrzettel -> Kennzeichnung von Versandstücken (mind. 100x100mm)
- Grosszettel / Placard -> Kennzeichnung von "Großpackmitteln" (mind. 250x250mm)
- Grosszettel / Placard -> Kennzeichnung von Beförderungeinheiten (mind. 250x250mm)
- Grosszettel / Placard -> Abhängig vom Verkehrsträger (z.B. Eisenbahn RID = 150x150mm)
Die Vorschriften für Kennzeichnungen und Bezettelungen sind im ADR im Kapitel 5 beschrieben.
Zusätzlich werden weitere Kennzeichnungen aufgrund von Sonderregelungen der Transportabwicklung (z.B. "LQ") oder der Klassifizierungen von Gefahrgütern (z.B. "umweltgefährdend") gefordert.
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