Gefahrzettel, Grosszettel und Placards

Die Gefahrgutverordnung Straße / Eisenbahn GGVSEB gibt detailierte Angaben zur Kennzeichnung von Gefahrgütern im Kapitel 5.2 vor. In diesem Kapitel werden neben allgemeinen auch die besonderen, zusätzlichen Vorschriften für bestimmte Stoffe vorgegeben.

 

Als Standardgröße für Versandstücke gelten folgende Mindestabmessungen :

Gefahrzettel :  Für Versandstücke gilt das Mindestmass 100 x 100 mm

 

Als Standardgröße für Beförderungseinheiten gelten folgende Mindestabmessungen :

Grosszettel / Placard : Für Fahrzeuge / Container etc. gilt das Mindestmass  250 x 250 mm. Hier ist auch die Größe 300 x 300 mm möglich und zulässig

Hier können Sie alle ADR-Kennzeichnungen günstig kaufen oder sich über die Vorgaben des ADR Kapitel 5.2 informieren :

Gefahrzettel  kaufen   ADR 2019 Kapitel 5.2

Gefahrzettel : Symbole,Form und Farben

Die Gefahrzettel müssen den Vorschriften des Kapitel 5.2.2.2 ff hinsichtlich der Farbe, der Symbole und der allgemeinen Form den dargestellten Gefahrzettelmustern in Absatz 5.2.2.2.2 entsprechen.

Die Gefahrzettel sind in zwei Hälften unterteilt. Mit Ausnahme der Unterklassen 1.4, 1.5 und  1.6 ist die obere Hälfte des Gefahrzettel ausschliesslich für das Symbol und die untere Hälfte für Text, Nummer der Klasse und gegebenenfalls Buchstabe der Verträglichkeitsgruppe reserviert.

Abmessungen für Gefahrzettel 100x100mm

Grundlagen gem. ADR / GGVSEB :

Gefahrzettel 100x100mm : Rand außen 5mm / Linie gestrichelt oder durchgehend sofern kein kontrastierender Hintergrund vorhanden ist 

WICHTIG : innere Linienbreite mindestens 2mm  (seit ADR 2015)

Kennzeichnung "Umweltgefährdend" + "LQ" : Rand ganz außen und mindestens 2mm breit !

Allgemein für alle Gefahrzettelgröße 100x100mm

Kennzeichnung Umweltgefährdend

Kennzeichnung "LQ" / Begrenzte Mengen

Abmessungen für Grosszettel 250x250mm

Grundlagen ADR / GGVSEB für Grosszettel / Placards :

Grosszettel 250x250mm : Rand außen 12,5mm Linie gestrichelt oder durchgehend, sofern kein kontrastierender Hintergrund vorhanden ist... 

WICHTIG : innere Linienbreite nicht definiert (Evtl. in 2019 : mindestens 2mm) 

 

Kennzeichnung "Umweltgefährdend" + "LQ" : Rand ganz außen und mindestens 2mm breit !

Allgemein für Grosszettel 250x250mm

(Mindestabmessung !)

Kennzeichnung Umweltgefährdend

Kennzeichnung "LQ" / Begrenzte Mengen

Nähere Informationen zu den Gefahrgut-Klassen erhalten Sie hier :

Gefahrgutklassen

 

Folgend die Symbole der verschiedenen Gefahrgutklassen :

Klasse 1 explosive Stoffe
Klasse 2 Gase
Klasse 3 entzündbare Flüssigkeiten
Klasse 4 entzündbare feste, selbstentzündliche Stoffe
Klasse 5 entzünden/oxidierend wirkende Stoffe und organische Peroxide
Klasse 6 giftige und ansteckungsgefährliche Stoffe
Klasse 7 radioaktive Stoffe
7A Kat I
7B Kat II
7C Kat III
7 (D)
7E fissile
 
Klasse 8 ätzende Stoffe
Klasse 9 verschiedene Stoffe und Gegenstände

Zusatz-Gefahrzettel und Hinweise

Wassergefährdene Stoffe
aktuell
Alt, ungültig
Alt, ungültig
Kennzeichnungen für “begrenzte Mengen”
LQ Straße
LQ Luftfracht
Alt, ungültig
bei Sondervorschrift
Alt, ungültig
 
Ausrichtungspfeil (Zettel Nr. 11)
Zurück zum Shop
Zurück zum Online-Shop