Schilderwald

Zahlreiche Schilder und Wegweiser führen den Fahrer eines mit gefährlichen Gütern beladenen Fahrzeugs stellenweise in Bereiche, in denen eine Weiterfahrt aufgrund diverser Bestimmungen dann nicht mehr möglich ist.

Inzwischen kann hier von einem Schilderwald gesprochen werden.

 

So sind z.B. die zulässige Achslast, die Gesamtmasse der Beförderungseinheit, Fahrzeuglängen und Breiten sowie die Besonderheiten der Ladung für die Fahrtrouten mit ausschlaggebend.

Wir möchten Ihnen folgend einige wichtige Beschilderungen näher bringen.

Auswahl von Verbotsschildern nach StVO
  • Nr. 253
  • Verbot für Fahrzeuge mit zulässiger Gesamtmasse > 3,5 to

  • Nr. 266
  • Verbot für Fahrzeuge mit bestimmter Gesamtlänge (hier > 10 m)

  • Nr. 263
  • Verbot für Fahrzeuge mit bestimmter Achslast (hier > 8 to)

  • Nr. 264
  • Verbot für Fahrzeuge mit bestimmter Fahrzeugbreite (hier > 2 m)

  • Nr. 262
  • Verbot für Fahrzeuge mit bestimmter Fahrzeugmasse (hier > 5,5 to)

  • Nr. 277
  • Überholverbot für Fahrzeuge mit zulässiger Gesamtmasse > 3,5 to

  • Nr. 261
  • Verbot für “kennzeichnungspflichtige” Gefahrgutfahrzeuge (kennzeichnungspflichtig bedeutet: mit aufgeklappten Wanrtafeln)

  • Nr. 269
  • Verbot für Fahrzeuge mit wassergefährdenden Stoffen
  • Seit 01.09.2009: Gültig ab 20 Liter je Beförderungseinheit
  • auch für Privatpersonen gültig!

Das “Lieblings-Schild” aller Kraftfahrzeugführer nach StVO:

  • Nr. 282
  • Ende aller Streckenverbote
Zusatzschilder nach StVO

Die oben genannten Verbotsschilder können mit verschiedenen “Zusatzschildern” ergänzt sein

  • z.B. Tunnelkategorie

  • z.B. für die nächsten 3 km

  • z.B. für die nächsten 800 m

  • z.B. in 2 km Entfernung

  • z.B. in 100 m Entfernung

  • z.B. gültig für “Durchgangsverkehr”

  • z.B. gültig für “Fahrzeuge mit Gesamtmasse (hier > 12 to)
Durchfahrverbotsschilder nach StVO für TUNNEL
  • Nr. 261
  • Verbot für “kennzeichnungspflichtige” Gefahrgutfahrzeuge (kennzeichnungspflichtig bedeutet: mit aufgeklappten Wanrtafeln)
  • hier mit Zusatzschild Tunnelkategorie “E”

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Hinweisschilder nach StVO

Vor-Wegweiser für LKW

ohne Gefahrgutladung


Vor-Wegweiser für LKW

mit wassergefährdenden Stoffen


Vor-Wegweiser für LKW

mit kennzeichnungspflichtiger Gefahrgutladung

 


Wegweiser für LKW

ohne Gefahrgutladung


Wegweiser für LKW

mit wassergefährdenden Stoffen


Wegweiser für LKW

mit kennzeichnungspflichtiger Gefahrgutladung

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