Ablegereife von Zurrgurten
Ablegereife ! Was ist das eigentlich ?
Zurrmittel, dazu zählen zum Beispiel Zurrgurte, Zurrketten, Zurrdrahtseile, sind vor der Verwendung auf augenfällige Mängel zu kontrollieren.
Diese "Kontrolle" sollte jeder Berufskraftfahrer auch durch sein Fachwissen (Modul 5 der Berufskraftfahrer-Qualifikation) durchführen können.
Eine regelmäßige "Prüfung" der Zurrmittel muss mindestens einmal jährlich durch einen Sachkundigen erfolgen. (siehe VDI Blatt 3.1)
Sachkundiger ist derjenige, welcher aufgrund seiner fachlichen Ausbildung und Erfahrung ausreichende Kenntnisse auf dem Gebiet der Ladungssicherung (Verwendung von textilen Zurrmiteln) hat und mit den einschlägigen staatlichen Arbeitsschutzvorschriften, Unfallverhütungsvorschriften, Richtlinien und allgemein anerkannten Regeln der Technik soweit vertraut ist, daß er einen arbeitssicheren Zustand beurteilen kann.
Der Lehrgang zum Sachkundigen kostet je nach Anbieter ca. zwischen 650,- € bis 1200,- €.
Werden Mängel festgestellt, die die Sicherheit beeinträchtigen, dürfen diese Zurrmittel nicht mehr verwendet werden.
Man spricht in diesem Fall von der sogenannten „Ablegereife“.
Ein „Verfallsdatum“ für ein Zurrmittel gibt es nicht. Es darf bis zu seiner „Ablegereife“ verwendet werden.
Mängel, die zur Ablegereife bei Zurrgurten führen :
Gurtband :
Einschnitte von mehr als 10% an der Webkante
Übermäßiger Verschleiß (z. B. Garnbrüche)
Beschädigungen der Nähte
Verformungen durch Wärme
Schäden durch den Kontakt mit aggressiven Medien
Ratsche :
Verformungen des Spannelements
Verformungen des Ratschenhebels
Verschleiß an den Zahnkränzen
Spannhebel gebrochen
Verbindungselemente / Haken :
Aufweitung des Hakes um mehr als 5%
Aufrisse oder Brüche des Haken
Korrosion
bleibende Verformungen
Gurtkennzeichnungen / Etikett :
Unleserliche Angaben auf dem Etikett
Fehlendes Etikett
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