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Umweltgefährdende Stoffe

Umweltgefährdende Stoffe, Lösungen und Gemische

Ab dem 01.07.2009 sind “umweltgefährdende Stoffe” / aquatische Umwelt” nach ADR/RID/ADNR/ADN2009 zu kennzeichnen. GGVSEB: Versandstücke UN 3077 und UN 3082 ab dem 01.07.2009 sowie ab dem 01.01.2011 alle übrigen Klassen. Die Einstufung wurde im Jahr 2007 in einigen Kriterien aus dem GHS (Globally Harmonized System f Classificationf Chemicals) übernommen.

Ab 2009 werden die für die Gefahrgutklassifizierung relevanten Kriterien des GHS vollständig mit dem Gefahrstoffrecht harmonisiert. Die grundsätzlichen Kriterien:

  • akute Toxität für Fische
  • akute Toxität für Daphnien
  • Hemmung des Algenwachstums
  • biologische Abbaubarkeit
  • Bioakkumulationspotenzial

Die Einstufung des Stoffes erfolgt, wie bei den anderen Klassen auch, in Eigenverantwortung des Herstellers / Vertreibers.

Die Erklärung, warum dem Fisch das Auge tränt:
Unsere Rücksprache mit dem Bundesministerium
Die Änderungsverordnung
Kennzeichnung von Versandstücken
Kennzeichnung von Beförderungseinheiten / Containern
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