1 - explosiv Berndt Gefahrgutausrüstung e.K./Start/Produkte/ADR Kennzeichnung/Gefahrgutklasse 1/1 - explosivArtikel
Klasse 1 = explosive Stoffe und Gegenstände
Explosive Stoffe sind feste oder flüssige Stoffe (oder Stoffgemische), die durch chemische Reaktionen Gase von solcher Temperatur, solchem Druck und mit hoher Geschwindigkeit entwickeln können, dass hierdurch in der Umgebung Zerstörungen eintreten können.
Pyrotechnische Sätze sind Stoffe oder Stoffgemische, mit denen eine Wirkung in Form von Wärme, Licht, Schall, Gas, Nebel oder Rauch oder einer Kombination dieser Wirkungen als Folge nichtdetonativer, selbstunterhaltender, exothermer chemischen Reaktion erzielt werden soll.
Gegenstände, die einen oder mehrere explosive Stoffe und / oder pyrotechnische Sätze enthalten, sind Gegenstände mit Explosivstoff.
Exotherme Reaktionen sind chemische Vorgänge, bei denen Wärme nach aussen abgegeben wird.
Zum Beispiel: Zünder, Munition, Schwarzpulver, Sprengstoffe, Patronen, Feuerwerkskörper, Fahrzeug-Airbags -> (UN 0503 Sicherheitseinrichtungen, Pyrotechnisch) wenn aber Fahrzeug-Airbags elektrisch ausgelöst werden (UN 3268 Sicherheitseinrichtungen, elektrische Auslösung) sind sie in ADR-Klasse 9...
Die Gefahrgutklasse 1 wird in 6 weitere "Unterklassen" unterteilt :
"massenexplosionsfähig" (Explosion erfasst die gesamte Ladung praktisch gleichzeitig)
"nicht massenexplosionsfähig" (Bildung von Splitter-, Spreng- und Wurfstücken)
"nicht massenexplosionsfähig" (geringe Gefahr von Luftdruck oder Bildung von Splitter-, Spreng- und Wurfstücken oder beidem)
"nicht massenexplosionsfähig" (geringe Explosionsgefahr / Auswirkungen im Wesentlichen auf das Versandstück beschränkt !)
"massenexplosionsfähig" (unempfindlich, Detonation unter normalen Beförderungsbedingungen sehr gering)
"nicht massenexplosionsfähig" (Extrem unempfindlich, unbeabsichtigte Zündung und Fortpflanzung unwahrscheinlich)
Verträglichkeitsgruppe | Beschreibung |
A | Zündstoff |
B | Gegenstand mit Zündstoff und weniger als zwei wirksamen Sicherungsvorrichtungen. Eingeschlossen sind einige Gegenstände, wie Sprengkapseln, Zündeinrichtungen für Sprengungen und Anzündhütchen, selbst wenn diese keinen Zündstoff enthalten |
C | Treibstoff oder anderer deflagrierender explosiver Stoff oder Gegenstand mit solchem explosiven Stoff |
D | Detonierender explosiver Stoff oder Schwarzpulver oder Gegenstand mit detonierendem explosivem Stoff, jeweils ohne Zündmittel und ohne treibende Ladung, oder Gegenstand mit Zündstoff mit mindestens zwei wirksamen Sicherungsvorrichtungen |
E | Gegenstand mit detonierendem explosivem Stoff ohne Zündmittel mit treibender Ladung (andere als solche, die aus entzündbarer Flüssigkeit oder entzündbarem Gel oder Hypergolen bestehen) |
F | Gegenstand mit detonierendem explosivem Stoff mit seinem eigenen Zündmittel, mit treibender Ladung (andere als solche, die aus entzündbarer Flüssigkeit oder entzündbarem Gel oder Hypergolen bestehen) oder ohne treibende Ladung |
G | Pyrotechnischer Stoff oder Gegenstand mit pyrotechnischem Stoff oder Gegenstand mit sowohl explosivem Stoff als auch Leucht-, Brand-, Augenreiz- oder Nebelstoff (außer Gegenständen, die durch Wasser aktiviert werden oder die weißen Phosphor, Phosphide, einen pyrophoren Stoff, eine entzündbare Flüssigkeit oder ein entzündbares Gel oder Hypergole enthalten) |
H | Gegenstand, der sowohl explosiven Stoff als auch weißen Phosphor enthält |
J | Gegenstand, der sowohl explosiven Stoff als auch entzündbare Flüssigkeit oder entzündbares Gel enthält |
K | Gegenstand, der sowohl explosiven Stoff als auch giftigen chemischen Wirkstoff enthält |
L | Explosiver Stoff oder Gegenstand mit explosivem Stoff, der ein besonderes Risiko darstellt (z.B. wegen seiner Aktivierung bei Zutritt von Wasser oder wegen der Anwesenheit von Hypergolen, Phosphiden oder eines pyrophoren Stoffes) und eine Trennung jeder einzelnen Art erfordert |
N | Gegenstände, die überwiegend extrem unempfindliche Stoffe enthalten |
S | Stoff oder Gegenstand, der so verpackt oder gestaltet ist, dass jede durch nicht beabsichtigte Reaktion auftretende gefährliche Wirkung auf das Versandstück beschränkt bleibt, außer das Versandstück wurde durch Brand beschädigt; in diesem Falle müssen die Luftdruck- und Splitterwirkung auf ein Maß beschränkt bleiben, dass Feuerbekämpfungs- oder andere Notmaßnahmen in der unmittelbaren Nähe des Versandstückes weder wesentlich eingeschränkt noch verhindert werden. |
Gefahrzettel 100x100 PE-Folie - Gefahrgutklasse 1
„explosive Stoffe und Gegenstände“
Verträglichkeitsgruppe: ohne
Abmessung : 100 x 100mm
Material : PE-Folie, selbstklebend
seewasserfest
(ohne MwSt): ab 50 Stück: 1,80 € ab 100 Stück: 1,70 € ab 200 Stück: 1,50 €
Gefahrzettel 100x100 Papier - Gefahrgutklasse 1
„explosive Stoffe und Gegenstände“
Verträglichkeitsgruppe: ohne
Abmessung : 100 x 100mm
Material : Papier, selbstklebend
Rolle mit 1000 Stück
(ohne MwSt): ab 3 Stück: 59,00 € ab 6 Stück: 52,00 € ab 10 Stück: 46,00 €
Grosszettel 250x250 horizontal klappbar, Gefahrgutklasse 1
Gefahrgutklasse 1
„explosive Stoffe und Gegenstände“
Verträglichkeitsgruppe: ohne
Abmessung : 250 x 250mm
Material : PE-Folie, seewasserfest
auf verzinkter...
(ohne MwSt): ab 20 Stück: 26,50 € ab 50 Stück: 24,50 € ab 100 Stück: 22,50 €
Gefahrzettel 100x100 PE-Folie - Gefahrgutklasse 1
„explosive Stoffe und Gegenstände“
Verträglichkeitsgruppe: ohne
Abmessung : 100 x 100mm
Material : PE-Folie, selbstklebend
seewasserfest
Rolle mit 500...
(ohne MwSt): ab 3 Stück: 59,00 € ab 6 Stück: 52,00 € ab 10 Stück: 46,00 €
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