Umverpackung / Overpack Berndt Gefahrgutausrüstung e.K./Start/Produkte/ADR Kennzeichnung/Zusatz-Kennzeichnungen/Umverpackung / OverpackArtikel
Kennzeichnung von Umverpackungen gem. ADR 5.1.2.1
Eine Umverpackung muss mit dem Ausdruck "UMVERPACKUNG" gekennzeichnet werden, wenn sie mehrere Versandstücke mit gefährlichen Gütern enthält.
Der Ausdruck "UMVERPACKUNG" muss gut sichtbar und lesbar auf der Umverpackung angebracht werden. Die Buchstabenhöhe des Ausdrucks "UMVERPACKUNG" muss mindestens 12 mm betragen
Die Kennzeichnung muss in einer Amtssprache des Ursprungslandes erfolgen.
Wenn diese Sprache nicht Deutsch, Englisch oder Französisch ist, muss die Kennzeichnung zusätzlich in einer dieser Sprachen angebracht werden, sofern keine anderen Vereinbarungen zwischen den beteiligten Staaten bestehen...
Umverpackungen
Kennzeichnung von Umverpackungen gem. ADR 5.1.2.1
a)
Mit Ausnahme der Vorschriften des Absatzes 5.2.2.1.11 (radioaktive Stoffe) muss eine Umverpackung
(i) mit dem Ausdruck «UMVERPACKUNG» gekennzeichnet und
(ii) für jedes in der Umverpackung enthaltene gefährliche Gut wie nach Unterabschnitt 5.2.1.1 und 5.2.1.2 für Versandstücke vorgeschrieben mit der UN-Nummer, der die Buchstaben «UN» vorangestellt sind, gekennzeichnet, wie nach Abschnitt 5.2.2 für Versandstücke vorgeschrieben bezettelt und, sofern dies nach Unterabschnitt 5.2.1.8 für Versandstücke vorgeschrieben ist, mit dem Kennzeichen für umweltgefährdende Stoffe versehen sein, es sei denn, die für alle in der Umverpackung enthaltenen gefährlichen Güter repräsentativen UN-Nummern, Gefahrzettel und Kennzeichen für umweltgefährdende Stoffe bleiben sichtbar.
Ist ein und dieselbe UN-Nummer, ein und derselbe Gefahrzettel oder das Kennzeichen für umweltgefährdende Stoffe für verschiedene Versandstücke vorgeschrieben, muss diese UN-Nummer, dieser Gefahrzettel oder dieses Kennzeichen nur einmal angebracht werden.
Die Buchstabenhöhe des Ausdrucks «UMVERPACKUNG» muss mindestens 12 mm sein. Die Kennzeichnung mit dem Ausdruck «UMVERPACKUNG», die gut sichtbar und lesbar sein muss, muss in einer Amtssprache des Ursprungslandes und, wenn diese Sprache nicht Deutsch, Englisch oder Französisch ist, außerdem in Deutsch, Englisch oder Französisch angegeben sein, sofern nicht Vereinbarungen zwischen den von der Beförderung berührten Staaten etwas anderes vorschreiben.
b)
Die in Unterabschnitt 5.2.1.9 abgebildeten Ausrichtungspfeile sind auf zwei gegenüberliegenden Seiten von Umverpackungen anzubringen, die Versandstücke enthalten, die gemäß Absatz 5.2.1.9.1 zu kennzeichnen sind, es sei denn, die Kennzeichnung bleibt sichtbar.
Gefahrgutlabel "UMVERPACKUNG" PE-Folie 150x50
OVERPACK
zur Kennzeichnung von Umverpackungen
Maße : 150 x 50mm
Material : PE-Folie, selbstklebend
seewasserfest
Einzeletiketten
nach ADR/GGVSEB 5.1.2.1
(ohne MwSt): ab 100 Stück: 1,35 € ab 250 Stück: 1,25 € ab 500 Stück: 1,10 €
Gefahrgutlabel "UMVERPACKUNG" PE-Folie 150x50
UMVERPACKUNG
OVERPACK
zur Kennzeichnung von Umverpackungen
Maße : 150 x 50mm
Material : PE-Folie, selbstklebend
seewasserfest
Rolle mit 500 Stück
nach ADR/GGVSEB...
(ohne MwSt): ab 3 Stück: 69,00 € ab 6 Stück: 63,00 € ab 10 Stück: 58,00 €
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