A-Tafeln / Abfall-Kennzeichnung Berndt Gefahrgutausrüstung e.K./Start/Produkte/Fahrzeugausrüstung/Abfall-Kennzeichnung/A-Tafeln / Abfall-KennzeichnungArtikelBerndt Gefahrgutausrüstung e.K./Start/Produkte/Fahrzeugausrüstung/Abfall-Kennzeichnung/A-Tafeln / Abfall-KennzeichnungArtikel

Regelungen seit 01. Juni 2014

Seit dem 01.06.2014 müssen auch Handwerksbetriebe diese Kennzeichnung an Fahrzeugen, mit denen z.B. Abfälle vom Betriebshof zum Wertstoffhof transportiert werden, anbringen.

Weitere Informationen können Sie auch auf der -> Website des Bundesministeriums entnehmen.

Details zu den gesetzlichen Gegebenheiten bei Abfalltransporten haben wir für Sie hier zusammengesammelt :

Info Abfalltransport

Detaillierte Infos als PDF (separate Fenster) :

Abfalltransport        Kreiswirtschaftsgesetz

Ausführung und Material des A-Schildes

Aus welchem Material muss die A-Tafel sein ?

Die Abfall-Kennzeichnung kann als Selbstklebe-Folie, Magnetfolie oder festes Schild angebracht werden. Wichtig ist, das das "A-Schild (gem. KrwG §55)"  in "rückstrahlender" Ausführung und in der Größe 400x300mm am Fahrzeug ist. Eine Feuerfestigkeit, wie sie im Gefahrgutrecht für die orangefarbene Warntafel gefordert wird, gibt es hier nicht. 

Die exakte Anforderung ist im §10 (Kennzeichnung der Fahrzeuge) des Abfallverbringungsgesetz AbfVerbG geregelt :

  • Fahrzeuge, mit denen Abfälle auf öffentlichen Straßen befördert werden, müssen mit zwei rechteckigen rückstrahlenden weißen Warntafeln von mindestens 40 Zentimetern Breite und mindestens 30 Zentimetern Höhe versehen sein. 
  • Die Warntafeln müssen in schwarzer Farbe die Aufschrift "A" (Buchstabenhöhe 20 Zentimeter, Schriftstärke zwei Zentimeter) tragen. 
  • Die Warntafeln müssen während der Beförderung außen am Fahrzeug deutlich sichtbar angebracht sein, und zwar vorn und hinten.
  • Bei Zügen muss die hintere Tafel an der Rückseite des Anhängers angebracht sein. 
  • Für das Anbringen der Warntafeln haben der Beförderer und die den Transport unmittelbar durchführende Person zu sorgen.

Material :

Die Kennzeichungen können als selbstklebende Folie, magnetische Tafel oder als klappbare Tafel eingesetzt werden.

Die Begriffe "Tafel / Warntafel / Schild" sind im Rechtssystem nicht näher definiert. Im Gefahrgutrecht findet sich allerdings eine exaktere Beschreibung für die "ADR-Warntafel"..... Diese Anforderungen aus dem ADR gelten nicht für das "A-Schild" !

Im Abfallrecht wird die Kennzeichnung als das "A-Schild" im KrwG §55 genannt.

Definition "Schild" :

Ein Schild (Neutrum, Plural Schilder) ist ein Zeichen und Informationsträger in Form einer Tafel, Platte, Plakette oder anderen Trägers, wie beispielsweise eines Zettels, Kärtchens oder einer Folie, das mit einer Aufschrift oder einem Piktogramm versehen ist. Ebenso ist der Begriff "Tafel" nicht definiert....

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ArtNr. 1.1215
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