Mitarbeiter-Unterweisung Kap 1.3

Die bei den Beteiligten beschäftigten Personen, deren Arbeitsbereich die Beförderung gefährlicher Güter umfasst, müssen in den Anforderungen, die die Beförderung gefährlicher Güter an ihren Arbeits- und Verantwortungsbereich stellt, unterwiesen sein.

ADR Kapitel 1.3  weiterführende Info

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