ADR Handlampen Berndt Gefahrgutausrüstung e.K./Start/Produkte/Persönliche Ausrüstung/ADR HandlampenArtikelBerndt Gefahrgutausrüstung e.K./Start/Produkte/Persönliche Ausrüstung/ADR HandlampenArtikel

Das ADR schreibt die Mitführung einer Handlampe "ohne metallische Oberfläche" im Kapitel 8.1.5 für "jedes Mitglied der Fahrzeugbesatzung" vor.

Sofern für das Transportgut zusätzlich die "Sondervorschrift S2" gilt, ist eine "EX-geschützte" Handleuchte erforderlich !

Kontrollieren Sie grundsätzlich vor Fahrtantritt die einwandfreie Funktion der Leuchte !

Welche Handleuchte wird benötigt ?

Die Handleuchte : EX oder gummiert ?

Unsere ADR-Koffer sind in den Inhalten den Anforderungen der Gefahrgüter entsprechend aufgeteilt.

Hier sollten z.B. auch Sondervorschriften wie z.B. ADR 8.5 S2 (1)  "EX-geschützte Handlampe" bei Ihrer Auswahl Beachtung finden.

Hierzu finden Sie im Folgenden eine PDF-Datei mit allen UN-Nummern, für die eine EX-geschützte Handlampe gefordert wird :

UN-Nummer-Liste S2

 

 

 

Sondervorschrift ADR 8.5 S2

Zusätzliche Vorschriften für die Beförderung entzündbarer flüssiger oder gas­förmiger Stoffe

(1) Tragbare Beleuchtungsgeräte

Das Ladeabteil gedeckte Fahrzeuge, die flüssige Stoffe mit einem Flammpunkt bis höchstens 60 °C oder die entzündbare Stoffe oder Gegenstände der Klasse 2 befördern, darf nur mit solchen tragbaren Beleuchtungsgeräten betreten werden, die so beschaffen sind, dass sie entzündbare Dämpfe oder Gase, die sich im Inneren des Fahrzeugs ausgebreitet haben könnten, nicht entzünden können.

(2) Betrieb von Verbrennungsheizgeräten während der Beladung oder Entladung

Während der Beladung und Entladung sowie an den Ladestellen ist der Betrieb von Verbrennungsheizgeräten der Fahrzeuge des Typs FL (siehe Teil 9) verboten.

(3) Maßnahmen zur Vermeidung elektrostatischer Aufladungen

Bei Fahrzeugen des Typs FL (siehe Teil 9) ist vor der Befüllung oder Entleerung der Tanks eine elektrisch gut leitende Verbindung zwischen dem Aufbau des Fahrzeugs und der Erde herzustellen. Außerdem ist die Füllgeschwindigkeit zu begrenzen.

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9,90 €
ArtNr. 2.8220 D
zzgl. MwST, zzgl. Versandkosten

ADR-Handleuchte ohne metallische Oberfläche

gummierte DURACELL-Handleuchte gem. ADR 8.1.5

incl. 2 x Batterie AA
Taschenlampe mit sehr stabilem Gummigehäuse.
Spritzwassergeschützt und schockgeprüft
LED-Leuchtmittel
Typ...
Mengenstaffelpreise
(ohne MwSt):
ab 20 Stück: 9,10 € ab 40 Stück: 8,20 € ab 100 Stück: 7,80 €
9,60 €
ArtNr. 2.8211 BK
zzgl. MwST, zzgl. Versandkosten

LED-Handleuchte ohne metallische Oberfläche

Gummierte Handleuchte gem. ADR 8.1.5
Taschenlampe mit sehr stabilem Gummigehäuse.

Spritzwassergeschützt und schockgeprüft
LED-Leuchtmittel 35L
inkl. 2 Stück Mignon-Batterien...
Mengenstaffelpreise
(ohne MwSt):
ab 20 Stück: 8,80 € ab 40 Stück: 7,90 € ab 100 Stück: 7,50 €
155,00 €
ArtNr. 2.8101-2 LED
zzgl. MwST, zzgl. Versandkosten

EX-geschützte Handleuchte "Stabex Mini LED"

für alle Gefahrgüter geeignet
(IIC-Zulassung !)
ex-geschützte Ausführung
Ex ib IIC T4 Gb
Ex tb IIIC T85 Grad Celsius Db IP66
Schutzart IP 66

1 W power...
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ArtNr. 2.8182
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EX-geschützte Handleuchte MITYLITE 2AAA-LED

ADR-Handleuchte für Sondervorschrift S2

Ex-Schutz:
II 1 G Ex ia op is IIC T4 Ga
Referenznr : 1975ZO
Zertifikat : Baseefa18ATEX0065

ATEX Zone 0 / Kat. 1
Antistatisches,...
Mengenstaffelpreise
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ab 10 Stück: 35,00 € ab 25 Stück: 33,00 € ab 50 Stück: 31,00 €
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